Wir besitzen zwei Parzellen und ich möchte auf meiner Bauparzelle bis an die Grundstücksgrenze einen Wintergarten errichten worin Tiere gehalten werden dürfen, aber gilt der Paragraf 41 Absatz A auch zur eigenen Grundstücksgrenze? Freue mich auf ihre Rückmeldung Mfg Sandra Reiter mehr lesen...