Ich hatte schon oft genug Einblick in Aktenstücken von kleinen Drogendealern gewährt bekommen. Aber der Anschlussdelikt kam mir dabei nie unter. Es hängt mitunter vom Motiv ab, warum jemand die Vortat laut § 165 Abs.1 StGB gegangen hat. Tat er es z.B. nur, um seine Spielsucht befriedigen zu könne... mehr lesen...
…jemand, der rechtlichen Schutz und Rechtssicherheit z.B. für sein Vermögen erlangen will, muss sich logischerweise auch von vorn bis hinten an die Regeln der Rechtsordnung halten… Wäre in diesem Fall eine Selbstanzeige das sinnvollste für denjenigen? In diesem Fall wäre ja § 165a erfüllt. Kan... mehr lesen...
Wenn jemand Cannabis im Wert von 5000 € verkauft, hat dieser laut StGB eine Straftat begangen. Nun geht derjenige in das Casino, spielt mit diesen 5000 € und macht 1000 € Gewinn. Die 5000 € überweißt er auf sein Bankkonto, mit den 1000 € Gewinn spielt dieser weiter im Casino, legt sie in Aktien ... mehr lesen...