Danke für die Antwort. Im AÜG steht es so: Abschnitt III Besondere Bestimmungen Ansprüche der Arbeitskraft § 10. (6) Der Beschäftiger hat der überlassenen Arbeitskraft Zugang zu den Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen in seinem Betrieb unter den gleichen Bedingungen wie seinen eigenen Arbei... mehr lesen...
Hallo miteinander, Ich bin jetzt schon seit ein paar Jahren eine überlassene Arbeitskraft. Erst jetzt habe ich erfahren, dass die Pflichten des Beschäftigers den Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen und Wohlfahrtsmaßnahmen, wie z.B Beförderungsmittel, für die überlassene Arbeitskraft umfassen. Der ... mehr lesen...