Guten Tag, Zum Sachverhalt: Der Vater des unehelichen Kindes starb kurz vor der Geburt. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens, wurde der Nachlasskurator vom BG mit der Klärung der Vaterschaft, nach § 156 AußStrG, beauftragt. Ein privates Vaterschaftsgutachten war geplant. Die Herausgabe des... mehr lesen...