Besten Dank für die Antwort. Es handelt sich um eine "normale" Wohnung in einem Haus mit 5 weiteren Wohnungen, Neubau. Die Anmeldung des Erstwohnsitz ist verpflichtend und es darf von der Gemeinde aus nicht untervermietet werden. Ich gehe daher davon aus, dass es keine Ferienwohnungen sein kann.... mehr lesen...
Servus, mein Vermieter hat mir für eine reguläre Mietwohnung im Zillertal den Mietvertrag (siehe Anhang) gegeben. Ab 1.01.2021 verlängert er sich dann jeweils um 1 Jahr. Die Wohnung ist keine Ferienwohnung, sondern der Erstwohnsitz ist erforderlich. Meines Wissens nach, kann ein MV nicht unter ... mehr lesen...