Im Zuge eines Scheidungsverfahrens wurde vom zuständigen Richter ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Untersuchung erfolgte am 28.11.2018. Das Gutachten wurde am 18.10.2019 erstellt - nach Urgenz des gegnerischen Anwalts und darauffolgender Fristsetzung durch das Gericht. Ist das... mehr lesen...