Hallo :-) Ich wohne zur Miete in einem Einfamilienhaus. Das MRG kommt hier nicht zur Anwendung. Jetzt bin ich gerade dabei auszuziehen (nach 2,5 Jahren). Im Mietvertrag steht: 2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und zu erhalten und unter Berücksichtigung ... mehr lesen...