Aus dem Bauchgefühl würde ich sagen 1 EUR dürfte dem Wert des leeren Kartons entsprechen. Reich wird ein Gauner dadurch sicher nicht :lol: mehr lesen...
Habe mir die Gesetztexte und Links durchgeschaut, dieser Paragraph 934 des ABGB bedarf dringendst einer Überarbeitung :lol: Zusammenfassend würd ich sagen, die von dir genannten Paragraphen schützen den (unwissenden, lesefaulen, unerfahrenen...) Kunden in jeder Hinsicht, sofern "etwas faul ers... mehr lesen...
Vielen Dank für deine umfangreiche Antwort :idea: Die Idee mit der Produktkategorie, in welcher der Karton angeboten wird ist gut, natürlich wäre es irreführend und eigtl auch schlichtweg falsch dieses Angebot in der Elektro-Kategorie zu erstellen, da kein Elektrogerät verkäuft wird. Gäbe es je... mehr lesen...
Hallo zusammen, ich bin neu hier und frage mich ob folgendes Verhalten/Angebot strafrechtlich als Betrug einzustufen wäre oder nicht (nicht dass ich es vorhätte :wink: ): Jemand verkauft auf zB willhaben.at eine leere Schachtel eines Elektrogerätes (zB einer Playstation) für einen Preis, der ve... mehr lesen...