Sehr geehrte Arne! Da das Mietrecht doch etwas komplexer ist, lässt sich die Frage mit der Befristung und dem Kündigungsverzicht nicht abschließend sagen. Zunächst wäre zu klären, ob der Mietvertrag in den Anwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetz) fällt, daraus ergeben sich einige Vorteile. F... mehr lesen...