§ 50 Waffengesetz (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig, verbotene Waffen unbefugt besitzt, ist vom ordentlichen Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Das gilt aber nur, wenn sie bei der Hausdurchsuchung gefunden werden. Nicht zu ... mehr lesen...
Also ich hab da diesen Freund, der in seinen Jugendjahren von dem Bruder eines Bekannten einen Teleskopschlagstock geschenkt bekommen hat. Meine Frage ist nun, welche Strafe kann mein Freund erwarten wenn dieser Schlagstock, der sich noch immer in seinem Haus befindet, von Beamten (eventuell im Z... mehr lesen...