Das Gesetz verhindert z.B., dass die Polizei Motorradfahrern, die trainingsmäßig auf öffentlichen Straßen (Bergstraßen) hin und her fahren, strafen kann, denn das gilt lt. §69 Abs. 2 lit. C nur Motorfahrräder, also Mopeds bis max 50 cm3 Hubraum. Leider sind Motorräder sehr oft lauter! mehr lesen...