Guten Tag, Gemäß dem § 132a BAO (link unten) muss dem Kunden nach einer Barbezahlung ein Zahlungsbeleg mit bestimmten Informationen ausgehändigt werden. Muss man dem Kunden das Original aushändigen, oder darf man auch eine Kopie aushändigen, welche eindeutig als Kopie markiert ist, ansonsten abe... mehr lesen...