Hallo, ich bin anteilsmäßiger Eigentümer an einem Zufahrtsweg, welcher ebenfalls ein Servitutsweg ist. Mein Anteil beträgt 4/12. Der Servitutsweg dient für die Zufahrt für westlich angrenzende Grundstücke, nicht jedoch für östlich angrenzende. Daher ist die östliche Grenze durch einen Zaun abgetr... mehr lesen...