Ich stellte mir diese Frage weil auf diversen Seiten (von Fahrschulen die auch auf help.gv.at verweisen) immer unterschiedliche Sachverhalte stehen. Wollte mich nur vergewissern. Aber danke für die ordentlich ausgearbeiteten Antworten! mehr lesen...
Also auch wirklich nur bis zum 20. Geburtstag, und nicht bis zum 10.11.2018? (3 Jahre nach Ausstellungsdatum) Also grob gesagt: "normaler" B Schein : 2 Jahre nach Austellung; L17: vom Ausstellungsdatum bis zum 18. Geburtstag + noch 2 Jahre bis zum 20. Geburtstag? mehr lesen...
Also was bedeutet das in meinem konkreten Beispiel? mehr lesen...
Also das was ich gefunden habe: § 19 FSG Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse (bis 30.6.2017) Die Lenkberechtigung für die Klasse B vor Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird, dauert die Probezeit (§ 4) jedenfalls bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Nur was bedeutet dieses "j... mehr lesen...
Liebe Community, vielleicht könnt ihr bei einem Problem weiterhelfen. Es geht um die Probezeit bei Führerscheinbesitzern, die die Lenkberechtigung VOR dem 1.7.2017 erhalten haben. Genau gesagt um L17 Führerscheinbesitzer. Konkretes Beispiel: Geburtsdatum: 18.7.1998 Führerscheinausstellung am 1... mehr lesen...