Hi, mehr konnte ich noch nicht wirklich herausfinden, aber vielleicht weiß ich ende dieses Monats mehr. Er soll 80 cm breit werden, dementsprechend auch nicht besonders hoch. Geplant sind 3,6 m Länge, und irgendwas um die 1.25 bis 1.55 m Höhe, muss ich noch genau ausrechnen und schauen. Er soll m... mehr lesen...
ähm, meine Frage ist noch nicht beantwortet :?: ! mehr lesen...
Hallo, entschuldige meine späte Antwort. Der Handgasgriff ist sehr wohl erlaubt in Österreich! Denn schließlich sind E-Scooter (rechtlich gesehen spezielle Pedelecs) mit einer maximalen Nenndauerleistung 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch Fahrräder. Der Beweis: § 1 StVO 1... mehr lesen...
@Das_Pseudonym Doch, E-Bikes oder besser gesagt Pedelecs dürfte es sehr wohl geben, denn: § 1 StVO 1960 Begriffsbestimmungen Abs. (22) (d): Fahrrad: ...ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht. § 1 KFG 1967 Abs.... mehr lesen...
Oder ist das ganze gar nicht gesetzlich geregelt? Ich habe ALLES durchsucht, und nichts gefunden :roll:. Mfg Heinrich mehr lesen...
Hallo, ich hoffe, dass ich das ins richtige Forum schreibe. In Deutschland ist es so, dass ein Fahrrad max. 4 m x 1 m x 2.5 m (laut StVZO). Zu Österreichischen Gesetzen habe ich in Bezug auf die max. Länge von Fahrrädern nichts gefunden. Kann mir da wer weiterhelfen? Danke für eure Antworten. ... mehr lesen...