In einem gemeinnützigen Verein mit etwas mehr als 5 Mitarbeitern kann eine Teilzeit-Mitarbeiterin die von ihr geforderte Dienst-Beginnzeit von 07:00 im Schnitt nur mehr alle zwei Wochen antreten. Die letzten Jahre war dies ihr jedoch möglich. Deshalb muss der komplette Dienstplan auf die Mitarbei... mehr lesen...