Zu prüfen ist m. A. auch der zu erwartende Gegeneinwand, dass der Leistungsgegenstand einschränkend vereinbart wurde. :mrgreen: mehr lesen...
Dazu empfehle ich die Hilfe eines Rechtsanwalts beizuziehen. Das kann nur nach Erörterung des Sachverhalts geklärt werden. mehr lesen...
Wenn die Lebensgemeinschaft beendet ist, wird meist auch der Rechtsgrund weggefallen sein, dass die privaten Gegenstände in der Wohnung belassen werden dürfen. Die anwaltliche Androhung einer Räumungsklage könnte helfen. mehr lesen...
und falls alles nicht weiterhilft, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltskammern bieten auf ihren webseiten Hilfe bei der Suche nach Rechtsanwälten mit Interessensschwerpunkt Mietrecht. 8) mehr lesen...
Es wird wohl auch darauf ankommen, wie hoch die Pauschale ist, im Verhältnis zu den Zahlungen der "Hauptmieter" (Scheinuntermietverhältnis ist zu prüfen), und ob die Mietzinsvereinbarung (falls so eine vorliegt) nach §16/8 MRG überhaupt noch überprüft werden kann! mehr lesen...