Sehr geehrte User! Ich habe ein Zimmer in einer "sogenannten" Wohngemeinschaft mit den zwei Kindern des Eigentümers, die jeweils auch ein Zimmer bewohnen. Zwischen den Kindern und den Eltern besteht kein Mietvertrag. Mit den Eigentümern hatte ich nie Kontakt. Ich habe mit den Kindern einen mündl... mehr lesen...
Mein Mietverhältnis wurde vor 2 1/2 Jahren geschlossen. Folglich sollte eine Mietzinsüberprüfung nach §16/8 MRG möglich sein. Weiters gibt es keinen Mietvertrag zwischen der Mutter und den Söhnen. Die Wohnung wurde ihnen überlassen und die Betriebskosten werden von ihr bezahlt. Mein Mietzins ist ... mehr lesen...
Liebe Alle! Ich wohne in einer sogenannten WG mit den Söhnen der Eigentümerin. (Altbau vor 1945) Ich habe mit diesen einen mündlichen Mietvertrag für das Zimmer und Bad/Küche/WC ohne Sonderabsprachen abgeschlossen. Die Söhne wohnen unentgeltlch in der Wohnung (auch die BK werden von der Mutter b... mehr lesen...