Beträge bis zu 5000 € können Sie selbst mit eine Mahnklage Anfordern. Höhere Beträge nur mit einem Anwalt. Ist der Schuldner in einem anderen EU Staat, muss die Mahnklage beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien erhoben werden. mehr lesen...
Allgemeiner Gerichtsstand – Besondere Gerichtsstände Unterschieden wird – wie in der Jurisdiktionsnorm – zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten und parallel dazu „besonderen Zuständigkeiten“, die unseren Wahlgerichtsständen entsprechen. Besondere Bedeutung hat... mehr lesen...