Liebe Rechtsexperten, §42 UrhG regelt die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum eigenen und privaten Gebrauch. Aus meiner Praxis als Nachhilfelehrer ergeben sich bei der Anwendung dieses Paragrafen folgende Fragen: §42 UrhG erlaubt das Kopieren von Teilen eines urheberrechtlic... mehr lesen...