Hierbei handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Schadenersatzfall (1295ff ABGB): Einerseits ist ein Schaden in Form eines Vermögensschaden entstanden. Dieser ist vom Bodenleger verursacht worden, weil dieser beim Montieren der Sockelleisten mit einem Nagel die Wasserleitung getrof... mehr lesen...
Das klingt nach einem klassischen Gewährleistungsfall. Das ist die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Wenn der Mangel zumindest latent angelegt war (bei der Übergabe) kann primär Verbesserung oder Austausch verlangt werden. Die Verjähr... mehr lesen...