§ 36 StGB Verhängung von Freiheitsstrafen über Personen unter einundzwanzig Jahren

StGB - Strafgesetzbuch

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Für eine Person, die zur Zeit der Tat das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gelten die in § 19 JGG vorgesehenen Strafdrohungen.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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