§ 1281 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

In so weitSofern der Verkäufer die Verlassenschaft vor der UebergabeÜbergabe verwaltet hat, haftet er dem Käufer dafür, wie ein anderer GeschäftsträgerVerwalter.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

In so weitSofern der Verkäufer die Verlassenschaft vor der UebergabeÜbergabe verwaltet hat, haftet er dem Käufer dafür, wie ein anderer GeschäftsträgerVerwalter.