§ 1251 ABGB Bedingungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Was vonDie Bestimmungen über Bedingungen beybei Verträgen überhaupt gesagt worden ist, mußsind auch auf Erbverträge zwischen Ehegatten angewendet werdenanzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Was vonDie Bestimmungen über Bedingungen beybei Verträgen überhaupt gesagt worden ist, mußsind auch auf Erbverträge zwischen Ehegatten angewendet werdenanzuwenden.