§ 799 ABGB Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Wer eine Erbschaft in Besitz nehmenerwerben will, mußmuss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, ob sie ihm aus einer letzten Anordnung; aus einem gültigen Erbvertrage;letztwillige Verfügung oder aus dem Gesetze zufalle, dem Gerichte ausweisen,Gesetz) nachweisen und sich ausdrücklich erklären, daß er die Erbschaft annehmeanzutreten.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2016

Wer eine Erbschaft in Besitz nehmenerwerben will, mußmuss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, ob sie ihm aus einer letzten Anordnung; aus einem gültigen Erbvertrage;letztwillige Verfügung oder aus dem Gesetze zufalle, dem Gerichte ausweisen,Gesetz) nachweisen und sich ausdrücklich erklären, daß er die Erbschaft annehmeanzutreten.