§ 60 HarbG (weggefallen)

Heimarbeitsgesetz 1960

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999
Die Interessenvertretungen der Dienstnehmer und der Dienstgeber sowie die Träger der Sozialversicherung haben die Heimarbeitskommissionen, die Entgeltberechnungsausschüsse und die Berufungskommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen§ 60 HarbG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2009

In Kraft vom 27.04.1961 bis 31.07.2009
Die Interessenvertretungen der Dienstnehmer und der Dienstgeber sowie die Träger der Sozialversicherung haben die Heimarbeitskommissionen, die Entgeltberechnungsausschüsse und die Berufungskommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen§ 60 HarbG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen.

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