§ 36 ZÄKG Organe

Zahnärztekammergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2012 bis 31.12.9999

Organe der Landeszahnärztekammer sind:

1.

der Landesausschuss,

2.

der Landesvorstand,

3.

der/die Präsident/Präsidentin und der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin bzw. die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen,

4.

der/die Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin,

5.

die Landesrechnungsprüfer/Landesrechnungsprüferinnen.

Stand vor dem 30.04.2012

In Kraft vom 01.01.2006 bis 30.04.2012

Organe der Landeszahnärztekammer sind:

1.

der Landesausschuss,

2.

der Landesvorstand,

3.

der/die Präsident/Präsidentin und der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin bzw. die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen,

4.

der/die Landesfinanzreferent/Landesfinanzreferentin,

5.

die Landesrechnungsprüfer/Landesrechnungsprüferinnen.

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