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Wenn ein Studentenheim nicht ausgelastet ist, können kurzfristige Gastverträge abgeschlossen werden, wobei die Vertragsdauer längstens bis zum Ablauf des Studienjahres zu beschränken ist. Gastverträge können auch mit Personen abgeschlossen werden, die keine Studierenden gemäß § 4 sind. Für diese Personen kann ein höheres Benützungsentgelt festgesetzt werden. Wenn ein Studentenheim nicht ausgelastet ist, können kurzfristige Gastverträge abgeschlossen werden, wobei die Vertragsdauer längstens bis zum Ablauf des Studienjahres zu beschränken ist. Gastverträge können auch mit Personen abgeschlossen werden, die keine Studierenden gemäß Paragraph 4, sind. Für diese Personen kann ein höheres Benützungsentgelt festgesetzt werden.
Wenn ein Studentenheim nicht ausgelastet ist, können kurzfristige Gastverträge abgeschlossen werden, wobei die Vertragsdauer längstens bis zum Ablauf des Studienjahres zu beschränken ist. Gastverträge können auch mit Personen abgeschlossen werden, die keine Studierenden gemäß § 4 sind. Für diese Personen kann ein höheres Benützungsentgelt festgesetzt werden. Wenn ein Studentenheim nicht ausgelastet ist, können kurzfristige Gastverträge abgeschlossen werden, wobei die Vertragsdauer längstens bis zum Ablauf des Studienjahres zu beschränken ist. Gastverträge können auch mit Personen abgeschlossen werden, die keine Studierenden gemäß Paragraph 4, sind. Für diese Personen kann ein höheres Benützungsentgelt festgesetzt werden.