§ 7 ZTKG (weggefallen)

Ziviltechnikerkammergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Organe der Länderkammer sind:

1.

der Präsident (§ 8)

2.

das Präsidium (§ 9)

3.

der Kammervorstand (§ 10)

4.

die Kammervollversammlung (§ 11)

5.

der Sektionsvorsitzende (§ 12)

6.

der Sektionsvorstand (§ 13)

7.

der Sektionstag (§ 14)

8.

die Rechnungsprüfer (§ 53)

9.

der Disziplinarausschuß (§ 57).

§ 7 ZTKG seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 01.06.1994 bis 30.06.2019
Organe der Länderkammer sind:

1.

der Präsident (§ 8)

2.

das Präsidium (§ 9)

3.

der Kammervorstand (§ 10)

4.

die Kammervollversammlung (§ 11)

5.

der Sektionsvorsitzende (§ 12)

6.

der Sektionsvorstand (§ 13)

7.

der Sektionstag (§ 14)

8.

die Rechnungsprüfer (§ 53)

9.

der Disziplinarausschuß (§ 57).

§ 7 ZTKG seit 30.06.2019 weggefallen.

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