§ 576 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

EinenEine anfänglich ungültigen letzten Willen macht die später erfolgte Aufhebungungültige letztwillige Verfügung wird durch den späteren Wegfall des Hindernisses nicht gültig. Wird in diesem FalleFall keine neue Verfügung getroffen;, so tritt dasdie gesetzliche ErbrechtErbfolge ein.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

EinenEine anfänglich ungültigen letzten Willen macht die später erfolgte Aufhebungungültige letztwillige Verfügung wird durch den späteren Wegfall des Hindernisses nicht gültig. Wird in diesem FalleFall keine neue Verfügung getroffen;, so tritt dasdie gesetzliche ErbrechtErbfolge ein.