§ 699 ABGB c) Mögliche und erlaubte Bedingungen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Sind die Bedingungen möglich und erlaubt;, so kann das davon abhängende Recht nur durch ihre genaue Erfüllung erworben werden;, mögen sie mögenvom Zufall oder vom Zufalle, von dem Willen des bedachten Erben, Legatars,Vermächtnisnehmers oder eines Dritten abhängen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Sind die Bedingungen möglich und erlaubt;, so kann das davon abhängende Recht nur durch ihre genaue Erfüllung erworben werden;, mögen sie mögenvom Zufall oder vom Zufalle, von dem Willen des bedachten Erben, Legatars,Vermächtnisnehmers oder eines Dritten abhängen.