§ 18 MTD-G (weggefallen)

MTD-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Ausbildung für den physiotherapeutischen Dienst dauert drei Jahre§ 18 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

1.

Erste Hilfe und Verbandslehre;

2.

Anatomie;

3.

Physiologie;

4.

Pathologie;

5.

Hygiene und Umweltschutz;

6.

Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Sportmedizin, Geriatrie;

7.

Physikalische Medizin, sowie Grundlagen der physikalischen Diagnostik;

8.

Bewegungslehre einschließlich Biomechanik sowie Trainingslehre und deren Anwendung im Aufbautraining;

9.

Mechanotherapie: Bewegungstherapie (Heilgymnastik, Kinesitherapie) mit allen bewegungstherapeutischen Konzepten und Techniken sowie Perzeptionsschulung manuelle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen und Ultraschalltherapie unter besonderer Berücksichtigung der physiotherapeutischen Befunderhebung, der Erstellung der Therapieziele, der Auswahl der Therapiemaßnahmen, deren Durchführung und Evaluierung sowie der Dokumentation, im Hinblick auf den mechanotheraptischen Arbeitsbereich in Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation;

10.

Praktische Durchführung der Thermo-, Elektro-, Photo-, Hydro- und Balneotherapie und Mitwirkung bei der physikalischen Diagnostik;

11.

Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen in den Bereichen der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation an Patienten auf den Gebieten Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Sportmedizin, Geriatrie und Onkologie;

12.

Körperschulung mit gruppenorientierter Bewegungsarbeit (Saalturnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen, Schilauf usw.);

13.

Methodik der Leitung von körperlichen Übungen für größere Gruppen;

14.

Rehabilitation;

15.

Grundzüge der Ergotherapie;

16.

Berufskunde und Berufsethik;

17.

Soziologie und Psychologie;

18.

Pädagogik und Gesprächsführung;

19.

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;

20.

Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;

21.

Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;

22.

Medizinisches Englisch;

23.

Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.12.2018
Die Ausbildung für den physiotherapeutischen Dienst dauert drei Jahre§ 18 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

1.

Erste Hilfe und Verbandslehre;

2.

Anatomie;

3.

Physiologie;

4.

Pathologie;

5.

Hygiene und Umweltschutz;

6.

Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Sportmedizin, Geriatrie;

7.

Physikalische Medizin, sowie Grundlagen der physikalischen Diagnostik;

8.

Bewegungslehre einschließlich Biomechanik sowie Trainingslehre und deren Anwendung im Aufbautraining;

9.

Mechanotherapie: Bewegungstherapie (Heilgymnastik, Kinesitherapie) mit allen bewegungstherapeutischen Konzepten und Techniken sowie Perzeptionsschulung manuelle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen und Ultraschalltherapie unter besonderer Berücksichtigung der physiotherapeutischen Befunderhebung, der Erstellung der Therapieziele, der Auswahl der Therapiemaßnahmen, deren Durchführung und Evaluierung sowie der Dokumentation, im Hinblick auf den mechanotheraptischen Arbeitsbereich in Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation;

10.

Praktische Durchführung der Thermo-, Elektro-, Photo-, Hydro- und Balneotherapie und Mitwirkung bei der physikalischen Diagnostik;

11.

Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen in den Bereichen der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation an Patienten auf den Gebieten Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Sportmedizin, Geriatrie und Onkologie;

12.

Körperschulung mit gruppenorientierter Bewegungsarbeit (Saalturnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen, Schilauf usw.);

13.

Methodik der Leitung von körperlichen Übungen für größere Gruppen;

14.

Rehabilitation;

15.

Grundzüge der Ergotherapie;

16.

Berufskunde und Berufsethik;

17.

Soziologie und Psychologie;

18.

Pädagogik und Gesprächsführung;

19.

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;

20.

Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;

21.

Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;

22.

Medizinisches Englisch;

23.

Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

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