§ 751 ABGB Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Auf diese vier LinienAbweichungen von der Verwandtschaft wird das Recht derin diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge in Ansehung eines frei vererblichen Vermögens eingeschränkt, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.12.2016

Auf diese vier LinienAbweichungen von der Verwandtschaft wird das Recht derin diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge in Ansehung eines frei vererblichen Vermögens eingeschränkt, insbesondere für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt.