§ 27 EZA-G

Entwicklungszusammenarbeitsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.06.2018 bis 31.12.9999

(1) Das Entwicklungshilfegesetz 1974, BGBl. Nr. 474, in der Fassung BGBl. Nr. 579/1989 tritt außer Kraft.

(2) § 24 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

Stand vor dem 14.06.2018

In Kraft vom 15.08.2003 bis 14.06.2018

(1) Das Entwicklungshilfegesetz 1974, BGBl. Nr. 474, in der Fassung BGBl. Nr. 579/1989 tritt außer Kraft.

(2) § 24 Abs. 5 und 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018 tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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