§ 28 AFG (weggefallen)

Amateurfunkgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt die gemäß Bundesgesetz vom 5§ 28 AFG seit 30.11.2018 weggefallen. Juli 1972, BGBl. Nr. 267, als Bundesgesetz geltende Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 21. Dezember 1953 über die Errichtung und den Betrieb von Amateurfunkstellen (Amateurfunkverordnung), BGBl. Nr. 30/1954, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 326/1962, außer Kraft.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 01.02.1999 bis 30.11.2018
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt die gemäß Bundesgesetz vom 5§ 28 AFG seit 30.11.2018 weggefallen. Juli 1972, BGBl. Nr. 267, als Bundesgesetz geltende Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 21. Dezember 1953 über die Errichtung und den Betrieb von Amateurfunkstellen (Amateurfunkverordnung), BGBl. Nr. 30/1954, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 326/1962, außer Kraft.

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