§ 16 IWG (weggefallen)

Informationsweiterverwendungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2022 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 16 IWG seit 27.07.2022 weggefallen. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand vor dem 27.07.2022

In Kraft vom 19.11.2005 bis 27.07.2022
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 16 IWG seit 27.07.2022 weggefallen. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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