§ 70 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Das Tierärztekammergesetz, BGBl. Nr. 156/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 4/1960§ 70 TieraerzteG und 415/1968 wird mit Ausnahme der §§ 19 bis 25 aufgehobenseit 31.05.2021 weggefallen. Die §§ 19 bis 25 des Tierärztekammergesetzes treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 01.02.1975 bis 31.05.2021
Das Tierärztekammergesetz, BGBl. Nr. 156/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 4/1960§ 70 TieraerzteG und 415/1968 wird mit Ausnahme der §§ 19 bis 25 aufgehobenseit 31.05.2021 weggefallen. Die §§ 19 bis 25 des Tierärztekammergesetzes treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft.

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