§ 29 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2012 bis 31.12.9999
Zur Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen und der Standesinteressen der Tierärzte ist die Österreichische Tierärztekammer§ 29 TieraerzteG (Kammerweggefallen) eingerichtetseit 15.08.2012 weggefallen. Sie ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes, hat ihren Sitz in Wien und ist berechtigt, das Bundeswappen mit der Umschrift “Österreichische Tierärztekammer” zu führen.

Stand vor dem 14.08.2012

In Kraft vom 01.09.2002 bis 14.08.2012
Zur Vertretung und Förderung der wirtschaftlichen Interessen und der Standesinteressen der Tierärzte ist die Österreichische Tierärztekammer§ 29 TieraerzteG (Kammerweggefallen) eingerichtetseit 15.08.2012 weggefallen. Sie ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes, hat ihren Sitz in Wien und ist berechtigt, das Bundeswappen mit der Umschrift “Österreichische Tierärztekammer” zu führen.

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