§ 124a UG (weggefallen)

Universitätsgesetz 2002

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2017 bis 31.12.9999
Die Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998, BGBl§ 124a UG (weggefallen) seit 01.10.2017 weggefallen. II Nr. 44, ist sinngemäß auch für Reifezeugnisse anzuwenden, die nicht in Österreich ausgestellt wurden.

Stand vor dem 30.09.2017

In Kraft vom 29.07.2005 bis 30.09.2017
Die Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998, BGBl§ 124a UG (weggefallen) seit 01.10.2017 weggefallen. II Nr. 44, ist sinngemäß auch für Reifezeugnisse anzuwenden, die nicht in Österreich ausgestellt wurden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten