§ 41 MEG (weggefallen)

Maß- und Eichgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.06.2017 bis 31.12.9999
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist ermächtigt, Meßgeräte, die nur zu steuer- und finanzamtlichen Kontrolle verwendet werden, zur Eichung zuzulassen§ 41 MEG (weggefallen) seit 20.06.2017 weggefallen.

Stand vor dem 19.06.2017

In Kraft vom 18.11.1950 bis 19.06.2017
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist ermächtigt, Meßgeräte, die nur zu steuer- und finanzamtlichen Kontrolle verwendet werden, zur Eichung zuzulassen§ 41 MEG (weggefallen) seit 20.06.2017 weggefallen.

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