§ 34 MEG (weggefallen)

Maß- und Eichgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.06.2017 bis 31.12.9999
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist befugt, in besonderen Fällen die Tätigkeit der Eichämter selbst zu übernehmen§ 34 MEG (weggefallen) seit 20.06.2017 weggefallen.

Stand vor dem 19.06.2017

In Kraft vom 25.05.2002 bis 19.06.2017
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist befugt, in besonderen Fällen die Tätigkeit der Eichämter selbst zu übernehmen§ 34 MEG (weggefallen) seit 20.06.2017 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten