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§ 1Paragraph eins
(Anm.: Aufgehoben durch Art. III Z 1 BGBl. Nr. 108/1973.)Anmerkung, Aufgehoben durch Artikel römisch drei, Ziffer eins, Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 1973,.)
§ 1Paragraph eins
(Anm.: Aufgehoben durch Art. III Z 1 BGBl. Nr. 108/1973.)Anmerkung, Aufgehoben durch Artikel römisch drei, Ziffer eins, Bundesgesetzblatt Nr. 108 aus 1973,.)