Art. 9 EG-UStG 1972 (weggefallen)

Umsatzsteuereinführungsgesetz 1972

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999
Artikel IXArtikel römisch neun

Befreiung von den Stempel- und Rechtsgebühren

Zusätze oder Nachträge, die aus Gründen der Änderung der umsatzsteuerlichen Belastung zu bereits vor dem 31Art. Dezember9 EG-UStG 1972 abgeschlossenen Verträgen beurkundet werden, sind von den Stempel- und Rechtsgebühren befreitseit 31.12.1994 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 01.07.1972 bis 31.12.1994
Artikel IXArtikel römisch neun

Befreiung von den Stempel- und Rechtsgebühren

Zusätze oder Nachträge, die aus Gründen der Änderung der umsatzsteuerlichen Belastung zu bereits vor dem 31Art. Dezember9 EG-UStG 1972 abgeschlossenen Verträgen beurkundet werden, sind von den Stempel- und Rechtsgebühren befreitseit 31.12.1994 weggefallen.

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