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§ 30. (Anm.: Gilt gem. Art. II Z 3 BVG, BGBl. Nr. 640/1987§ 30 WSG als Landesgesetz) Paragraph 30, Anmerkung, Gilt gemseit 01.01.1988 weggefallen. Artikel römisch zwei, Ziffer 3, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1987, als Landesgesetz)
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§ 30. (Anm.: Gilt gem. Art. II Z 3 BVG, BGBl. Nr. 640/1987§ 30 WSG als Landesgesetz) Paragraph 30, Anmerkung, Gilt gemseit 01.01.1988 weggefallen. Artikel römisch zwei, Ziffer 3, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1987, als Landesgesetz)