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§ 44. (Anm.: Gilt gemäß Art. VII Z 3 BVG, BGBl. Nr. 685/1988§ 44 WSG als Landesgesetz) Paragraph 44, Anmerkung, Gilt gemäß Artikel römisch sieben, Ziffer 3, BVG, Bundesgesetzblatt Nrseit 01.01.1989 weggefallen. 685 aus 1988, als Landesgesetz)
§ 44. (Anm.: Gilt gemäß Art. VII Z 3 BVG, BGBl. Nr. 685/1988§ 44 WSG als Landesgesetz) Paragraph 44, Anmerkung, Gilt gemäß Artikel römisch sieben, Ziffer 3, BVG, Bundesgesetzblatt Nrseit 01.01.1989 weggefallen. 685 aus 1988, als Landesgesetz)