§ 9 SchLV (weggefallen)

Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2021 bis 31.12.9999
Die Ergebnisse der gemäß der Anlage 1 durchgeführten Messungen sind in ein Protokoll gemäß Anlage 3 einzutragen, wobei Besonderheiten der Messung, vor allem hinsichtlich der verwendeten Meßeinrichtungen und der Umgebungsbedingungen zu vermerken sind§ 9 SchLV seit 03.12.2021 weggefallen.

Stand vor dem 03.12.2021

In Kraft vom 26.06.1993 bis 03.12.2021
Die Ergebnisse der gemäß der Anlage 1 durchgeführten Messungen sind in ein Protokoll gemäß Anlage 3 einzutragen, wobei Besonderheiten der Messung, vor allem hinsichtlich der verwendeten Meßeinrichtungen und der Umgebungsbedingungen zu vermerken sind§ 9 SchLV seit 03.12.2021 weggefallen.

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