Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Paragraph§ 2, Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV PT-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hatZV 1996 seit 30.06.1998 weggefallen.
§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Paragraph§ 2, Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV PT-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hatZV 1996 seit 30.06.1998 weggefallen.