§ 2 PT-ZV 1996 (weggefallen)

PT-Zuordnungsverordnung 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1998 bis 31.12.9999
Kriterien für die Verwendung „Mithilfe/BÜK''

§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Paragraph§ 2, Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV PT-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hatZV 1996 seit 30.06.1998 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.1998

In Kraft vom 01.05.1996 bis 30.06.1998
Kriterien für die Verwendung „Mithilfe/BÜK''

§ 2. Die im § 1 angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hat. Paragraph§ 2, Die im Paragraph eins, angeführte Mithilfe/BÜK ist jene Verwendung in den Abteilungskanzleien des Verwaltungsdienstes, die selbständig in ADV PT-unterstützten Datenbanken und Netzwerken mit Hilfe von Textbausteinen Erledigungen anzufertigen und das Schriftgut selbständig zu verwalten hatZV 1996 seit 30.06.1998 weggefallen.

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