Anl. 16 FH-MTD-AV Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Orthoptisten oder der Orthoptistin

FH-MTD-Ausbildungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2006 bis 31.08.2027

Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten zu erfolgen. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist.. Die praktische Ausbildung hat die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.

Die praktische Ausbildung hat folgende Pflichtbereiche zu umfassen:

  1. a.Litera aOrthoptik, Pleoptik und Strabologie;
  2. b.Litera bNeuroophthalmologie;
  3. c.Litera cRefraktionsbestimmung;
  4. d.Litera dOphthalmologische Untersuchungsmethoden.
In den Pflichtbereichen Orthoptik, Pleoptik, Strabologie und Neuroophthalmologie ist/sind bei Patienten oder Patientinnen mit konkomitierenden und inkomitierenden strabologischen Krankheitsbildern. ein orthoptischer Standardstatus und in Abhängigkeit vomKrankheitsbild ein erweiterter orthoptischer Status durchzuführen;. die erhobenen Befunde und Daten zu interpretieren und zudokumentieren;. orthoptische Behandlungskonzepte zu erstellen undorthoptische, pleoptische und optische Behandlungsmaßnahmen durchzuführen.Im Pflichtbereich Refraktionsbestimmung sind subjektive Refraktionsbestimmungen zu ermitteln und einfache Skiaskopien durchzuführen und zu dokumentieren.Im Pflichtbereich Ophthalmologische Untersuchungsmethoden sind ophthalmologische Untersuchungsmethoden durchzuführen und zu dokumentieren.Weiters ist bei folgenden Interventionen eine beobachtende Teilnahme erforderlich:
  1. a.Litera aAugenmuskeloperationen;
  2. b.Litera bFrühförderungsmaßnahmen.
Darüber hinaus sind praktische Kenntnisse und Fertigkeiten je nach individuellem Schwerpunkt wahlweise aus folgenden Wahlbereichen zu erwerben:
  1. a.Litera aOrthoptische Rehabilitation bei zentralen Sehstörungen;
  2. b.Litera bLow Vision Rehabilitation (Anpassung von Sehhilfen, Dokumentation der Verordnungen und Anleitung bei der Handhabung von Sehhilfen);
  3. c.Litera cKontaktlinsenanpassung (Kontaktlinsenschulung, Dokumentation sowie Anleitung bei der Handhabung und Pflege der Kontaktlinsen);
  4. d.Litera dMultiprofessioneller Bereich.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2006 bis 31.08.2027

Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten zu erfolgen. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist.. Die praktische Ausbildung hat die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen.

Die praktische Ausbildung hat folgende Pflichtbereiche zu umfassen:

  1. a.Litera aOrthoptik, Pleoptik und Strabologie;
  2. b.Litera bNeuroophthalmologie;
  3. c.Litera cRefraktionsbestimmung;
  4. d.Litera dOphthalmologische Untersuchungsmethoden.
In den Pflichtbereichen Orthoptik, Pleoptik, Strabologie und Neuroophthalmologie ist/sind bei Patienten oder Patientinnen mit konkomitierenden und inkomitierenden strabologischen Krankheitsbildern. ein orthoptischer Standardstatus und in Abhängigkeit vomKrankheitsbild ein erweiterter orthoptischer Status durchzuführen;. die erhobenen Befunde und Daten zu interpretieren und zudokumentieren;. orthoptische Behandlungskonzepte zu erstellen undorthoptische, pleoptische und optische Behandlungsmaßnahmen durchzuführen.Im Pflichtbereich Refraktionsbestimmung sind subjektive Refraktionsbestimmungen zu ermitteln und einfache Skiaskopien durchzuführen und zu dokumentieren.Im Pflichtbereich Ophthalmologische Untersuchungsmethoden sind ophthalmologische Untersuchungsmethoden durchzuführen und zu dokumentieren.Weiters ist bei folgenden Interventionen eine beobachtende Teilnahme erforderlich:
  1. a.Litera aAugenmuskeloperationen;
  2. b.Litera bFrühförderungsmaßnahmen.
Darüber hinaus sind praktische Kenntnisse und Fertigkeiten je nach individuellem Schwerpunkt wahlweise aus folgenden Wahlbereichen zu erwerben:
  1. a.Litera aOrthoptische Rehabilitation bei zentralen Sehstörungen;
  2. b.Litera bLow Vision Rehabilitation (Anpassung von Sehhilfen, Dokumentation der Verordnungen und Anleitung bei der Handhabung von Sehhilfen);
  3. c.Litera cKontaktlinsenanpassung (Kontaktlinsenschulung, Dokumentation sowie Anleitung bei der Handhabung und Pflege der Kontaktlinsen);
  4. d.Litera dMultiprofessioneller Bereich.

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