Anl. 3 FH-GuK-AV

FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2008 bis 31.08.2027

Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Ausbildung die für die Berufsausübung erforderliche wissenschaftliche Kompetenz erworben.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2008 bis 31.08.2027

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