§ 6 WVO 2014 Verrechnungsstelle

Wechselverordnung 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2014 bis 31.12.2026

Die Verrechnungsstelle hat die Vorkehrungen dafür zu treffen, um die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen und zu gewährleisten, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren nach dem Stand der Technik im Wege der Wechselplattform durchgeführt werden können.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.11.2014 bis 31.12.2026

Die Verrechnungsstelle hat die Vorkehrungen dafür zu treffen, um die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erfüllen und zu gewährleisten, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Verfahren nach dem Stand der Technik im Wege der Wechselplattform durchgeführt werden können.

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